AGB

§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich

  1. Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen der MEYER GMBH.
  2. Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, das weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Kunde im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl der Verbraucher als auch der Unternehmer.
  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss

I. Verkauf

  1. Die Angebote der MEYER GMBH sind frei bleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in der chemischen Zusammensetzung bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten, wenn dadurch das Wesen der vertraglichen Vereinbarung nicht beeinträchtigt wird.
  2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Die MEYER GMBH ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
  3. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch Zulieferer der MEYER GMBH. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von der MEYER GMBH zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer – also bei Produkten, die wir selbst einkaufen müssen und unverändert weiterverkaufen. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
  4. Angaben über voraussichtliche Lieferzeiten sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise ein Liefertermin ausdrücklich zugesagt ist.
  5. Mit dem Kauf, willige ich ein, dass meine Informationen in die Vereinigten Staaten gesendet werden und von Shopify zugänglich sind.

II. Werkleistung und Dienstleistung

  1. Bei Werk- und Dienstleistungen kann die MEYER GMBH von vereinbarten Leistungen im Detail insoweit abweichen, als dadurch das Wesen der vertraglichen Vereinbarung nicht beeinträchtigt wird und die Abweichung den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Ansonsten kann sie von der Leistung abweichen, wenn sich die Leistung auch dann für die nach dem Vertrag vorausgesetzte, sonst für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken der gleichen Art üblich ist und die der Kunde nach der Art des Werks erwarten kann.

III. Entsorgung

  1. Die Entsorgung uns übergebener Sachen ist zu vergüten.

IV. Dokumentation der Erklärungen

  1. Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Transparenz des Vertragsverhältnisses, die wesentlichen Erklärungen des Vertrages schriftlich abzugeben oder schriftlich zu bestätigen.

§ 3 Eigentumsvorbehalt

  1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich die MEYER GMBH das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
  2. Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich die MEYER GMBH das Eigentum an der Ware bis sämtliche Forderungen der MEYER GMBH gegen den Unternehmer aus der Geschäftsbeziehung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen der MEYER GMBH in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Lagerungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, der MEYER GMBH einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
  5. Die MEYER GMBH ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 3. und 4. dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. Leistungen des Kunden werden abzüglich der notwendigen Aufwendungen der MEYER GMBH erstattet. Ihr wird bis zur vollständigen Bezahlung das uneingeschränkte Zugangsrecht zu ihrem Eigentum versichert.
  6. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nur dann berechtigt, wenn er der MEYER GMBH hiermit schon jetzt alle Forderungen abtritt, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder Dritte erwachsen. Wird Vorbehaltsware unverarbeitet oder nach Verarbeitung oder Verbindung mit Gegenständigen, die ausschließlich im Eigentum des Kunden stehen, veräußert, so tritt der Kunde schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in voller Höhe an die MEYER GMBH ab. Wird Vorbehaltsware vom Kunden – nach Verarbeitung/Verbindung - zusammen mit nicht der MEYER GMBH gehörenden Ware veräußert, so tritt der Kunde schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab. Die MEYER GMBH nimmt die Abtretung an. Zur Einziehung dieses Forderung ist der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der MEYER GMBH, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichtet sich die MEYER GMBH, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Die MEYER GMBH kann verlangen, dass der Kunde ihr die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldner die Abtretung mitteilt.
  7. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Kunde für die MEYER GMBH vor, ohne dass für die MEYER GMBH daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht der MEYER GMBH gehörenden Waren, steht der MEYER GMBH der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Kunde das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner darüber einig, dass der Kunde der MEYER GMBH im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten bzw. verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für die MEYER GMBH verwahrt.
  8. Wenn der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt, ist die MEYER GMBH auf Verlangen des Kunden insoweit zu Freigabe verpflichtet.
  9. Die MEYER GMBH ist berechtigt, jederzeit die Herausgabe der ihr gehörenden Gegenstände zu verlangen, insbesondere die Recht auf Aussonderung oder Abtretung des Anspruchs auf die Gegenleistung im Insolvenzverfahren geltend zu machen, wenn die Erfüllung ihrer Forderung durch den Kunden gefährdet ist, insbesondere über dessen Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder sich dessen Vermögensverhältnisse wesentlich verschlechtern. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie Pfändungen der Liefergegenstände durch die MEYER GMBH gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
  10. Bei Pfändungen sowie Beschlagnehmen der Vorbehaltswareoder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter in die Rechte der MEYER GMBH hat der Kunde die MEYER GMBH unverzüglich zu benachteiligen und in Abstimmung mit der MEYER GMBH alles Erforderliche zu tun, um die Gefährdung abzuwenden. Soweit es zum Schutz der Vorbehaltsware angezeigt ist, hat der Kunde auf Verlangen der MEYER GMBH Ansprüche an die MEYER GMBH abzutreten. Der Kunde ist zum Ersatz aller Schäden und Kosten – einschließlich Gerichts und Anwaltskosten – verpflichtet, die der MEYER GMBH durch Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen.

§ 4 Zahlung und Verzug, Aufrechnung und Zurückbehaltung

  1. Bei Dienst- oder Werkverträgen ist die Vergütung, wenn kein Zahlungsplan vorliegt, bei Abnahme durch den Kunden fällig. Die MEYER GMBH kann auch die Abnahme in sich abgeschlossener Teilleistungen verlangen.
  2. Der Kunde verpflichtet sich, außer im Falle der ausdrücklichen Vereinbarung einer anderen Zahlungsweise, nach Erhalt der Ware innerhalb von 10 Tagen den Kaufpreis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
  3. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder von der MEYER GMBH unbestritten sind. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 5 Gefahrübergang

  1. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über.
  2. Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufällige Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Kunden über.
  3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

§ 6 Gewährleistung

  1. Ist der Kunde Unternehmer, leistet die MEYER GMBH für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
  2. Ist der Kunde Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Die MEYER GMBH ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
  3. Bei Werk- und Dienstleistungen kann die MEYER GMBH nach ihrer Wahl etwaige Mängel beseitigen oder ein neues Werk herstellen. Sie kann die Nacherfüllung verweigern, wenn Nacherfüllung nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
  4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
  5. Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware entsprechend des Handelsbrauches schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung dieses Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels.
  6. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
  7. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware oder Abnahme Leistung. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware oder Abnahme der Leistung. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
  8. Ist der Kunde Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
  9. Garantien im Rechtssinne, die über die vertraglich vereinbarte Gewährleistung hinausgehen, erhält der Kunde durch die MEYER GMBH nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

§ 7 Haftungsbeschränkungen

  1. Bei fahrlässigen Verletzungen unserer vertragsbezogenen Sorgfaltspflichten beschränkt sich die Haftung der MEYER GMBH auf den nach der Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei fahrlässiger Verletzung unserer vertragsbezogenen Sorgfaltspflichten unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist, gilt die Haftungsbeschränkung nicht. Weiter gilt die Haftungseinschränkung nicht, wenn Ansprüche wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften geltend gemacht werden. Gegenüber Unternehmern haften wir bei fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Dies gilt nicht, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. Als unwesentliche Pflichten sehen wir die Pflichten an, die nicht zur Erbringung unserer rechtzeitigen und mangelfreien vertraglichen Leistung erforderlich sind.
  2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der MEYER GMBH oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
  3. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware oder Abnahme der Leistung. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

§ 8 Schlussbestimmungen, geltendes Recht, Gerichtsstand, Datenerfassung

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der MEYER GMBH. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der Unwirksamen möglichst nahe kommt.
  4. Die MEYER GMBH speichert personenbezogene Daten für die Abwicklung der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.

Informationen zur Online-Streitbeilegung:

Die EU-Kommission wird im ersten Quartal 2016 eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. „OS-Plattform“) bereitstellen. Die OS-Plattform soll als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen, dienen. Die OS-Plattform wird unter folgendem Link erreichbar sein: http://ec.europa.eu/consumers/odr

Stand: 19.01.2016 MEYER GmbH